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Umzugsvergleich Magazin - Tipps für Ihren Umzug


Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf Möbelpacker

Publiziert am: 19.3.2012 um 9:10

Wer als Hartz-IV-Empfänger in Deutschland umzieht, bekommt zwar in der Regel die Kosten für einen angemieteten Umzugswagen erstattet. Ein professionelles Umzugsunternehmen mit Möbelpackern wird jedoch nicht vom Staat bezahlt. In einem aktuellen Fall ging es um zwei Sozialhilfeempfänger aus Minden, die bei ihrem Umzug die Dienste von Möbelpackern auf Rechnung des Staates in Anspruch nehmen wollten. (weiterlesen…)

800 Möbelspediteure bekommen renommiertes AMÖ-Zertifikat

Publiziert am: 13.2.2012 um 13:05

Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) hat in diesen Tagen mehr als 800 Spediteure von Möbeln mit dem renommierten AMÖ-Zertifikat ausgezeichnet. Als Empfänger dieses Zertifikats verpflichten sich sämtliche Möbelspediteure die sogenannten “10 Gebote der Möbelspedition” einzuhalten. (weiterlesen…)

ZDF Beitrag über unseriöse Umzugsunternehmen

Publiziert am: 25.1.2011 um 10:15

In der ZDF Mediathek haben wir einen Beitrag gefunden, der ziemlich interessant ist, das Bild der unseriösen Umzugsunternehmen nur bestätigt und zeigt, wie wichtig es ist, die richtige Auswahl zu treffen. (weiterlesen…)

Rechte und Pflichten einer Umzugsfirma – Teil 2

Publiziert am: 17.10.2010 um 15:08

Wie bereits im letzten Blog-Beitrag erwähnt, haftet die Umzugsfirma laut Handelsgesetzbuch für den Verlust oder die Beschädigung des Umzugsgutes sowie für Schäden, die während des Umzugs entstehen. Es ist daher wichtig bei der Beratung und Verhandlung mit dem Umzugsunternehmen den Wert der Wohnungseinrichtung so genau wie möglich zu ermitteln. (weiterlesen…)

Rechte und Pflichten einer Umzugsfirma – Teil 1

Publiziert am: 17.10.2010 um 14:55

Sie ziehen demnächst in eine andere Wohnung und möchten eine Umzugsfirma mit dem Umzug beauftragen? Dann ist es wichtig sich vorab über Rechte und vor allem Pflichten eines Umzugunternehmens zu informieren!
Wann haftet die Umzugsfirma, wann muss ein eventueller Schaden gemeldet werden, wann kann die Umzugsfirma die Haftung verweigern?
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So zocken Umzugsunternehmen ab

Publiziert am: 1.9.2010 um 20:26

Bei all den Umzugsangeboten ist es gar nicht so einfach, das richtige Umzugsunternehmen auszuwählen. Man kann dabei auch leicht aus Geldgier unseriösen Anbietern auf den Leim gehen. Diese werben zum Beispiel mit Komplettpreisen für einen Umzug, die fernab der Realität liegen. 4 Fachkräfte für 4 Stunden mit LKW können einfach keine 160 Euro kosten – da sollten alle Alarmleuchten aufgehen und Ihnen sagen, dass das Angebot von dem jeweiligen Unternehmen nicht tragbar ist.
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