
Meldeamt, Meldestelle, Bürgeramt, Bürgerbüro, Bürgerservice in Flensburg
Das Einwohnermeldeamt beschäftigt sich als kommunale Behörde überwiegend mit dem Meldewesen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes in Flensburg bearbeiten unter anderem An-, Um- und Abmeldungen des Wohnsitzes der Einwohner von Flensburg. Nach der jeweiligen Bearbeitung wird durch die Sachbearbeiter eine Meldebescheinigung ausgestellt. Damit die Behörde ihrer zentralen Aufgabe, der Registrierung der Einwohner, ohne Probleme nachkommen kann, muss ein Wohnortwechsel immer in der vorgegebenen Meldefrist mitgeteilt werden.
Einwohnermeldeamt Flensburg
Rathausplatz 1
24937 Flensburg
Telefon: 0461 / 852-124
Fax: 0461 / 851-667
E-Mail: buergerbuero@flensburg.de
Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 – 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 – 13:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 19:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 12:30 Uhr
Karte: Einwohnermeldeamt Flensburg
Bei einem Umzug innerhalb von Flensburg ist die Ummeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt gesetzliche Pflicht. Dafür hat der Bürger eine Woche nach Einzug Zeit, in manchen Fällen beträgt die Frist auch zwei Wochen. Wird der Meldepflicht erst nach der gegebenen Frist nachgekommen, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.
Im Zusammenhang mit dem Umzug oder Zuzug von Bürgern in die kreisfreie Stadt Flensburg, im Norden Schleswig-Holsteins, ist das Einwohnermeldeamt weiterhin mit der Ausweisausstellung beauftragt. Der Personalausweis kann dabei auf Antrag auch schon vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Bis zum vollendeten 24. Lebenjahr ist der Ausweis 6 Jahre gültig, für Personen ab einem Alter von 24 Jahren besitzt er eine Gültigleit von 10 Jahren. Dabei ist der persönliche Behördengang unumgägnglich. In der Regel wird im Bundesland Schleswig-Holstein keine Bearbeitungsgebühr für das Wohnort ummelden erhoben.
Das Aufgabenspektrum des Einwohnermeldeamtes in Flensburg beinhaltet jedoch nicht nur An-, Ab- und Ummeldungen. Da jeder Bürger der Stadt die Pflicht hat, sich bei der Meldebehörde zu registrieren, wird es aus diesem Grund für andere Personen möglich, sich Auskünfte aus dem Melderegister zu beschaffen. Beispielsweise im Bereich von Gläubigern, deren Schuldner untergetaucht sind, dient das Einwohnermeldeamt als Recherchemöglichkeit. Da das Amt in Flensburg öffentlich ist, kann man zum einen die richtige Schreibweise eines Namens, sowie einer Adresse ermitteln lassen. Als hilfreich erweist sich dies auch, wenn es um verloren geglaubte Familienkontakte geht. Natürlich muss gegenüber dem Einwohnermeldeamt ein berechtigtes Interesse begründet, sowie alle bekannten Informationen zur gesuchten Person offen gelegt werden.
Mit einer Bevölkerungsdichte von rund 1450 Einwohner pro Quadratkilometer ergeben sich für das Einwohnermeldeamt in Flensburg weitläufige Aufgaben, die über das Ummelden eines Wohnsitzes hinausgehen. Bei der Meldebehörde der Stadt kann jeder Bürger ab einem Alter von 14 Jahren die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen. Dabei wird durch das Amt eine Gebühr von 13 Euro fällig, nachdem es je nach Zweck an den Antragssteller oder zur Vorlage bei einer Behörde übersendet worden ist.
Da das Einwohnermeldeamt eine öffentliche Stelle mit einem amtlichen Dienstsiegel ist, besteht desweiteren die Möglichkeit für jeden Flensburger Einwohner Belaubigungen von Kopien anfertigen zu lassen. Die Gebühr kann diesbezüglich jedoch variieren. Insgesamt stellt das Einwohnermeldeamt einen wichtigen Anlaufpunkt für die Bürger dar.
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Letzte Aktualisierung: 15.02.2017