
Meldeamt, Meldestelle, Bürgeramt, Bürgerbüro, Bürgerservice in Tübingen
Das Einwohnermeldeamt der Universitätsstadt Tübingen ist für mehr als 80000 Einwohner zuständig. Als Teil der kommunalen Verwaltung ist das Einwohnermeldeamt für Um- und Neuanmeldungen der Tübinger Bürger sowie alle Passangelegenheiten zuständig. Das Einwohnermeldeamt Tübingen ist Teil des Bürgerbüros und bietet über seine beiden Hauptaufgaben hinaus weitere Serviceleistungen an.
Einwohnermeldeamt Tübingen Schmiedtorstr
Schmiedtorstr. 4
72070 Tübingen
Telefon: 07071 / 204-202-0
Fax: 07071 / 204-222-2
E-Mail: buergerdienste@tuebingen.de
Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 – 12:30 Uhr
Dienstag: 07:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 – 12:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 12:30 Uhr
Einwohnermeldeamt Tübingen Bebenhausen
Schönbuchstr. 2
72074 Tübingen
Telefon: 07071 / 624-34
Fax: 07071 / 610-360
E-Mail: rathaus-bebenhausen@tuebingen.de
Öffnungszeiten:
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Einwohnermeldeamt Tübingen Bühl
Bühler Rathausplatz 1
72072 Tübingen
Telefon: 07472 / 628-1
Fax: 07472 / 655-7
E-Mail: rathaus-buehl@tuebingen.de
Öffnungszeiten:
Montag: 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Einwohnermeldeamt Tübingen Derendingen
Sieben-Höfe-Str. 11
72072 Tübingen
Telefon: 07071 / 204-130-8
Fax: 07071 / 204-120-8
E-Mail: rathaus-derendingen@tuebingen.de
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 11:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 11:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 11:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 11:30 Uhr
Einwohnermeldeamt Tübingen Hagelloch
Hagenloher Str. 1
72070 Tübingen
Telefon: 07071 / 666-88
Fax: 07071 / 650-484
E-Mail: rathaus-hagelloch@tuebingen.de
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 – 11:30 Uhr
Dienstag: 08:00 – 11:30 Uhr und 16:00 – 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 11:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 11:30 Uhr und 16:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 11:30 Uhr
Einwohnermeldeamt Tübingen Hirschau
Kingersheimer Str. 57
72070 Tübingen
Telefon: 07071 / 791-357
Fax: 07071 / 760-938
E-Mail: rathaus-hirschau@tuebingen.de
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Einwohnermeldeamt Tübingen Kilchberg
Tessinstraße 7
72072 Tübingen
Telefon: 07071 / 723-10
Fax: 07071 / 792-260
E-Mail: rathaus-kilchberg@tuebingen.de
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 – 11:30 Uhr
Dienstag: 15:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 11:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 11:30 Uhr
Freitag: geschlossen
Einwohnermeldeamt Tübingen Lustnau
Steige 14
72074 Tübingen
Telefon: 07071 / 846-69
Fax: 07071 / 980-754
E-Mail: rathaus-lustnau@tuebingen.de
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 11:00 Uhr
Einwohnermeldeamt Tübingen Pfrondorf
Lustnauer Str. 1
72074 Tübingen
Telefon: 07071 / 819-10
Fax: 07071 / 811-02
E-Mail: rathaus-pfrondorf@tuebingen.de
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 16:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Einwohnermeldeamt Tübingen Unterjesingen
Jesinger Hauptstr. 56
72070 Tübingen
Telefon: 07073 / 628-4
Fax: 07073 / 529-6
E-Mail: rathaus-unterjesingen@tuebingen.de
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Einwohnermeldeamt Tübingen Weilheim
Wilonstr. 43
72072 Tübingen
Telefon: 07071 / 731-46
Fax: 07071 / 792-004
E-Mail: rathaus-weilheim@tuebingen.de
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Führen des Melderegisters
In der Bundesrepublik sind alle Personen mit einem festen Wohnsitz dazu verpflichtet, nach einem Umzug ihre gültige Meldeadresse beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen. Daher wird in allen deutschen Kommunen ein Melderegister geführt, in dem alle Neuanmeldungen und Ummeldungen innerhalb der Gemeinde erfasst werden. Zur Um- oder Neuanmeldung benötigt das Einwohnermeldeamt den gültigen Personalausweis. Die Adresse wird auf dem Ausweis durch einen Adressaufkleber entsprechend aktualisiert. Bei Ummeldungen innerhalb des Tübinger Stadtgebietes oder bei Neuzuzügen aus dem Kreisgebiet ändert das Einwohnermeldeamt auch die Adresse auf den Fahrzeugpapieren. Erfolgt ein Neuzuzug aus einem anderen Kreis müssen die Fahrzeugpapiere und die Autokennzeichen beim Straßenverkehrsamt abgeändert werden. Des Weiteren erstellt das Einwohnermeldeamt Auszüge aus dem Gewerbezentralregister oder dem Melderegister sowie Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen.
Bearbeitung von Passangelegenheiten
Neue Personalausweise, Reisepässe und Kinderausweise können beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. Zur Beantragung ist ein biometrisches Passbild notwendig. Die Bearbeitung dauert zwischen drei und sechs Wochen. Ist der beantragte Ausweis abholbereit, informiert das Einwohnermeldeamt den Antragsteller schriftlich. Ist der Personalausweis abgelaufen oder verloren gegangen, kann das Einwohnermeldeamt einen Ersatzausweis ausstellen. Zur Ausstellung ist ebenfalls ein biometrisches Lichtbild notwendig. Für die Erstellung regulärer Ausweispapiere sowie für die Erstellung von Ersatzdokumenten erhebt das Einwohnermeldeamt eine Bearbeitungsgebühr.
Weitere Serviceleistungen
Das Führen des Melderegisters und die Ausstellung neuer Ausweise sind die Hauptaufgaben des Einwohnermeldeamtes. Darüber hinaus können die Bürgerinnen und Bürger weitere Serviceleistungen in Anspruch nehmen. So erstellt das Einwohnermeldeamt auf Wunsch ein polizeiliches Führungszeugnis und versieht wichtige Dokumente mit einer amtlichen Beglaubigung. Antragsformulare zur Beantragung von Kindergeld und Bögen für die jährliche Steuererklärung sind beim Einwohnermeldeamt erhältlich. Bis zur Umstellung auf die elektronischen Steuerkarten gehörte die jährliche Zustellung einer neuen Lohnsteuerkarte an alle erwerbstätigen Bürgerinnen und Bürger sowie Änderungen an aktuell gültigen Lohnsteuerkarten zum Aufgabenbereich des Einwohnermeldeamtes. Seit der Einführung der elektronischen Steuerkarte entfällt die Aushändigung einer Steuerkarte an den Steuerpflichtigen und Änderungen werden direkt beim Finanzamt vorgenommen. Anträge zum Erhalt von Wohngeld und Anträge zum Erhalt eines Behindertenausweis werden vom Einwohnermeldeamt entgegengenommen und werden an die zuständigen Dienststellen weitergeleitet.
Weitere Ämter in Tübingen
Jobcenter Tübingen
Einwohnermeldeamt
Standesamt Tübingen
Zulassungsstelle Tübingen
Agentur für Arbeit Tübingen
Ausländerbehörde Tübingen
Sozialamt Tübingen
Umzug in Tübingen
Umzugsunternehmen Tübingen
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Letzte Aktualisierung 15.05.2017