Jobcenter Paderborn - © bluedesign - Fotolia.com
Jobcenter Paderborn – © bluedesign – Fotolia.com

Was ist das Jobcenter Paderborn?
Das Jobcenter Paderborn ist eine Behörde der Stadt Paderborn, diese Behörde gibt es jedoch auch in anderen größeren Städten, der Bundesrepublik Deutschland. Diese Behörde ist für die Grundsicherung der Arbeitssuchenden nach dem SGB II (zweites Sozialgesetzbuch) zuständig. Das Jobcenter Paderborn ist eine gemeinsame Einrichtung, somit kooperiert das Jobcenter zusammen mit der Kommune Paderborn.

 

Jobcenter Kreis Paderborn Markt und Integration

Rathenaustraße 28-30
33102 Paderborn

Telefon: 05251 / 5409-0
Fax: 05251 5409-589
E-Mail: Info@jobcenter-paderborn.de

Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 – 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr
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Jobcenter Paderborn

Winfriedstraße 54
33098 Paderborn

Telefon: 05251 / 5409-0
Fax: 05251 / 5409-589
E-Mail: Info@jobcenter-paderborn.de

Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 – 12:30 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 08:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr
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Welche Funktion hat das Jobcenter?
Das Jobcenter gewährt die Leistungen, die im SGB II festgehalten sind und versucht den betroffenen Personen durch Förderung und Forderung die Möglichkeit zu geben, aus eigenen Kräften und Mitteln ihren Lebensunterhalt zu verdienen und somit ohne jegliche weitere öffentliche Unterstützung langfristig auskommen. Zu den betroffenen Personen gehören Arbeitslosengeld-II-Bezieher , in der Umgangssprache auch als Hartz IV bezeichnet. Diese Zuständigkeit ging mit einer Reform vom Arbeitsamt und dem Sozialamt auf das Jobcenter über, welches nun eine einheitliche Anlaufstelle für die betroffenen Personen ist.

Wie fördert das Jobcenter die betroffenen?
Das Jobcenter fördert Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, welche mit ihrem regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts nicht finanziell auskommen können. Die Förderung kann bis zu 75 Prozent des regelmäßig erhaltenem Gehaltes betragen. Dieser Zuschuss kann bis zu 24 Monate geleistet werden. Diese Förderung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin muss jedoch vor dem Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses bei dem zuständigen Jobcenter beantragt werden. Dem Antrag geht eine Beratung durch das Jobcenter voraus. Die Höhe dieser Förderung liegt dann im pflichtgemäßen Ermessen des zuständigen Jobcenters zu entscheiden, wie hoch und wie lange der betroffene Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bezuschusst wird, im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Regelung.

Darüber hinaus unterstützt das Jobcenter mit einem Bildungspaket. Anspruch auf dieses Paket, auch Bilungs- und Teilhabepaket genannt, haben sowohl Kinder, als auch Jugendliche und junge Erwachsene bis zu einem Alter von einschließlich 24 Jahren. Zudem muss die betroffene Person in einer Familie leben, welche Leistungden nach dem SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungsgesetzt beziehen. Darüber hinaus muss die betroffene Person entweder eine Kita, eine berufsbildende oder allgemeine Schule besuchen und erhält keine Ausbildungsvergütung. Auch diese Leistung muss im Normalfall beim Jobcenter beantragt werden und kann auch dort wieder persönlich abgeben. Ebenso in diesen Leistungen enthalten sind Mittel für schulische Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarf, sowie Notwendige Lernförderungen Mittagessen an Schulen, Kindergärten und Kindertagespflege und die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben ( bis zur vollendung des 18. Lebensjahres).

Weitere Ämter in Paderborn
Jobcenter Paderborn
Einwohnermeldeamt Paderborn
Standesamt Paderborn
Zulassungsstelle Paderborn
Agentur für Arbeit Paderborn
Ausländerbehörde Paderborn
Sozialamt Paderborn

Umzug in Paderborn
Umzugsunternehmen Paderborn

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Letzte Aktualisierung 29.10.2015