Jobcenter Rostock - © bluedesign - Fotolia.com
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Das Jobcenter Rostock ist für die Grundsicherung für Arbeitssuchende der Stadt Rostock nach SGB II zuständig, betreut somit Bezieher des Arbeitslosengeldes II. Das Arbeitslosengeld II wird nur auf Antrag gewährt. Ziel des Jobcenters ist es, dass die Betroffenen ihren Lebensunterhalt zukünftig, langfristig und ohne weitere öffentliche Unterstützung mit eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Dazu wird zusammen mit einem persönlichen Ansprechpartner im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung eine Strategie zur Eingliederung in das Berufsleben erarbeitet.

Jobcenter Rostock

Friedrich-Engels-Platz 5 – 8
D – 18055 Rostock

Telefon: 0381 / 46110
Fax: 0381 / 4611 – 388
E-Mai: Jobcenter-Rostock@jobcenter-ge.de

Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 – 12:30 Uhr
Dienstag: 07:30 – 12:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 07:30 – 14:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr für Vollberufstätige
Freitag: 07:30 – 12:30 Uhr
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Aufgaben
Zu den Aufgaben gehören die Leistungsgewährung und die Vermittlung von Arbeit. Zur Leistungsgewährung gehören Leistungen der Wohnung und Heizung sowie die Regelleistung, also alle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Zur Vermittlung von Arbeit gehören Arbeitsgelegenheiten und Eingliederungszuschüsse, aber auch Suchtberatung, Psychosoziale Betreuung oder Schuldnerberatung. Leistungen zur Erhaltung, Verbesserung beziehungsweise Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit gehören ebenso dazu wie auch Mobilitätshilfen zur Aufnahme einer Beschäftigung, Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit und beruflichen Weiterbildung.

Weitere Ämter in Rostock
Jobcenter
Einwohnermeldeamt Rostock
Standesamt Rostock
Zulassungsstelle Rostock
Agentur für Arbeit Rostock
Ausländerbehörde Rostock
Sozialamt Rostock

Halteverbot in Rostock
Halteverbot Rostock
Umzugsunternehmen Rostock

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Letzte Aktualisierung 27.11.2017