
Bei der KFZ-Zulassungsstelle in Saarbrücken erfährt man alles rund ums Fahrzeug. Dort kann man sein Fahrzeug außer Betrieb setzen lassen oder es wieder zulassen. Außerdem kann man bei der KFZ-Zulassungsstelle in Saarbrücken ein Neufahrzeug anmelden oder eine Namensänderung bei Eheschließung vornehmen lassen. Auch wenn man innerhalb oder außerhalb der Stadt umzieht, ist die Zulassungsstelle Saarbrücken der richtige Ansprechpartner. Bei allen Anliegen benötigt man in der Regel den Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebescheinigung. Wenn man es nicht selbst zur Zulassungsstelle in Saarbrücken schafft, muss man zusätzlich eine Vollmacht ausstellen. Der Bevollmächtigte muss dann ebenfalls seinen Personalausweis mitbringen.
KFZ Zulassungsstelle Saarbrücken City
Gerberstr. 4
58119 Saarbrücken
Telefon: 0681 / 9050
Fax: 0681 / 905-1549
E-Mai: buergeramt@saarbruecken.de
Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr
KFZ Zulassungsstelle Saarbrücken Dudweiler
Am Markt 1
66125 Saarbrücken
Telefon: 0681 / 9050
Fax: 06897 / 797-307
E-Mai: buergeramt@saarbruecken.de
Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr
KFZ Zulassungsstelle Saarbrücken Bürgeramt Halberg
Kurt-Schumacher-Straße
66130 Saarbrücken
Telefon: 0681 / 9050
Fax: 0681 / 905-4505
E-Mai: buergeramt@saarbruecken.de
Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr
KFZ Zulassungsstelle Saarbrücken Bürgeramt West
Burbacher Markt 20
66115 Saarbrücken
Telefon: 0681 / 9050
Fax: 0681 / 905-4769
E-Mai: buergeramt@saarbruecken.de
Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 – 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr
Außerbetriebsetzung
Für die Außerbetriebsetzung benötigt man bei der KFZ-Zulassungsstelle in Saarbrücken die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Kennzeichen. Wenn das Fahrzeug verwertet werden soll benötigt man außerdem die Zulassungsbescheinigung Teil II. Die Gebühren betragen dafür ca 5,90 Euro, solange man die neuen Zulassungsbescheinigungen besitzt. Für die Wiederzulassung benötigt man bei der Behörde ebenfalls beide Zulassungsbescheinigungen sowie eine Einzugsermächtigung und eine Bankkarte. Zudem benötigt man HU/AU Bescheinigungen. Die Gebühren dafür betragen bei der Zulassungsstelle Saarbrücken ca .12,00 Euro
Neuanmeldungen
Die Behörde ist auch für Neuanmeldungen zuständig. Dafür benötigt man Papiere, wie die Zulassungsbescheinigung Teil II oder eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung. Außerdem braucht man die Lieferrechnung und die Einzugsermächtigung inklusive der Bankkarte. Die Kosten für eine Neuanmeldung bei der Zulassungsstelle in Saarbrücken betragen 26,90 Euro. Auch bei einem Umzug innerhalb oder außerhalb der Stadt benötigt man die Zulassungsbescheinigungen sowie die Kennzeichen und den Personalausweis. Außerdem braucht man bei dem Anliegen ebenfalls eine Einzugsermächtigung inklusive der Bankkarte. Die Gebühren sind hierbei allerdings unterschiedlich.
Fahrzeug mit Fremdkennzeichen
Wenn man ein Fahrzeug mit Fremdkennzeichen erworben hat, braucht man beide Zulassungsbescheinigungen, welche 29,50 Euro kosten. Außerdem benötigt man bei der KFZ-Zulassungsstelle in Saarbrücken für das Anliegen HU/AU Bescheinigungen sowie die Einzugsermächtigung inklusive der Bankkarte. Bei einer Namensänderung braucht man auch beide Zulassungsbescheinigungen und die Heiratsurkunde oder einen gültigen Personalausweis. Dieser Vorgang kostet bei der Behörde 12,00 Euro. Wenn man noch die alten Fahrzeugpapiere besitzt, erhöht sich die Gebühr bei jedem Anliegen um bis zu 8,70 Euro. In den meisten Fällen benötigt man für jedes Anliegen einen Termin bei der Behörde.
Weitere Ämter in Saarbrücken
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Einwohnermeldeamt Saarbrücken
Standesamt Saarbrücken
Zulassungsstelle Saarbrücken
Agentur für Arbeit Saarbrücken
Ausländerbehörde Saarbrücken
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Letzte Aktualisierung 21.02.2018