Mit dem Umzug ist eine Vielzahl von Pflichten verbunden. Neben der Wohnungsübergabe, Renovierungsarbeiten und dem Abschied von der alten Postleitzahl gehört dazu auch die Anmeldung am neuen Wohnort. Damit sind Sie aber noch lange nicht aus Ihren Pflichten entlassen. Denn die Ummeldung ist keinesfalls gleichbedeutend mit einer Weitergabe Ihrer neuen Adresse an Kreditinstitute oder Ihren Mobilfunkprovider.
Die Mitteilung zur Adressänderung müssen Sie in Eigenregie durchführen. Und damit sollten Sie sich beeilen. Solange niemand weiß, dass Sie verzogen sind und keinen Post Nachsendeauftrag gestellt haben, werden Briefe & Pakete an die alte Adresse zugestellt. Mitunter kommt Ihr Nachmieter also in den Genuss, an Sie adressierte Post im Briefkasten zu finden.
Die Adressänderung – ein einfacher Musterbrief reicht aus
Dabei ist es denkbar einfach, einer solchen unangenehmen Situation vorzubeugen. Alles, was Sie tun müssen, ist ein Schreiben aufsetzen und allen wichtigen Kontakten zukommen lassen. Um es Ihnen noch einfacher zu machen, finden Sie bei uns auf umzugsvergleich.de einen Musterbrief bei den Umzugstipps, in den Sie nur noch Ihre Angaben einsetzen müssen. Alles Weitere sollte kein Problem mehr sein.
Kleiner Tipp: Wichtige Kontakte, wie Banken, Bausparkassen o. A. sollten das Schreiben zur Adressänderung via Einschreiben erhalten. So sind Sie auf der sicheren Seite und können sich im Ernstfall auf einen schriftlichen Beleg berufen.
Wer sollte von der Adressänderung wissen?
Fakt ist: Nicht alles & jeder muss vom Umzug in Kenntnis gesetzt werden. Wo Sie die neue Adresse aber unbedingt angeben sollten, sind Banken, Bausparkassen, Kreditkartenunternehmen, Ihr Mobilfunkprovider usw. Sprich überall dort, wo Sie laufende Verträge unterschrieben haben oder Zahlungsverpflichtungen offen sind.
Nicht selten taucht eine entsprechende Klausel zu den Informationspflichten sogar in Verträgen zu Krediten und Ähnlichem auf. Wer sollte noch von der Adressänderung erfahren? Arbeitsamt, Familienkasse und natürlich das Finanzamt sind drei Behörden, die an einer aktuellen Anschrift interessiert sind.
In welchem Zeitraum besteht für einen Mitarbeiter die Informationspflicht des Wohnungswechsels gegenüber seinem Arbeitgeber?
Sie haben in der Beantwortung Ihrer Frage:
Wer sollte von der Adressänderung wissen?
den Arbeitgeber nicht erwähnt.