Die Regierung hat vor, die klimagerechte Stadtentwicklung durch eine Reform von Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung voran zu treiben. Der Entwurf befindet sich noch in der Abstimmung. Dennoch zeichnen sich schlechte Zeiten ab, für Besitzer von baufälligen Wohnimmobilien.
 
Im Bauplanungsrecht soll der Klimaschutz ein wichtiger Bestandteil werden. Und auch die erneuerbaren Energien sollen im Zuge der Stärkung des Klimaschutzes Teil des städtebaulichen Vertrags werden. Dann können auch Anforderungen an die energetische Qualität einer Immobilie in diesem Vertrag festgelegt werden.

Problematisch für viele Besitzer wird die Stärkung von § 179 BauGB, dem Rückbaugebot. Die Regierung möchte damit erreichen, dass sogenannte Schrottimmobilien, die besonders in struktur­schwachen Gebieten zu finden sind, vermehrt verschwinden. Noch können Besitzer nur zum Abriss bewogen werden, wenn sich das Gebäude in einem Bebauungsplan-Gebiet befindet. In Zukunft soll es auch möglich sein, das Rückbaugebot auszusprechen, wenn sich die wirtschaftlich nicht nutzbare Immobilie im nicht beplanten Bereich befindet.

Diese Neuerungen kommen ganz einer Studie entgegen, bei der herauskam, dass etwa jede zehnte Wohnimmobilie nicht mehr wirtschaftlich zu sanieren ist. Ein Neubau ist dabei in vielen Fällen günstiger, als die energetische Sanierung. Dies veröffentlichte in Berlin die Kampagne „Impulse für den Wohnungsbau“. Die Altbauten sind aber zum großen Teil besser, als man vermutet. Von Wohnungen, die bis Ende der 70er Jahre gebaut wurden, ist bereits jede sechste mindestens teil saniert.

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