Laut Gesetzgeber sind Immobilienbesitzer in der Pflicht, Dachböden nachträglich abzudichten. Zeit für die kostenintensiven Sanierungen haben sie nur noch bis Ende 2011, wenn das Haus vor 2001 erbaut wurde. Schon 2009 wurde die entsprechende Energieeinsparverordnung eingeführt. Diese schreibt vor, dass begehbare Speicher nachträglich gedämmt werden müssen. Das soll verhindern, dass Heizenergie über den Dachboden nach aussen treten kann. Zudem müssen wasserführende Rohre in unbeheizten Räumen isoliert werden.
Vielen Hausbesitzern wird das erst jetzt bewusst. Die notwendigen Sanierungen müssen nun schnell passieren und werden dadurch nicht günstiger. Schätzungen zufolge sind 90% aller vor 2001 erbauten Häuser nicht ausreichend saniert. Das Dämmen des Dachbodens soll dies ausgleichen. Da sich Studien zufolge bei jeder zehnten Wohnimmobilie die Sanierung nicht mehr lohnt, kommen diese Maßnahmen aber teilweise bei den Eigentümern nicht gut an.
Verschiedene Ausnahmen schützen Eigentümer aber vor der kostspieligen Sanierung. Wer sein Haus bereits vor dem 1. Februar 2002 bewohnte, muss den Nachboden nicht bis zum 31.12.2011 nachrüsten, selbst wenn der Dämmstandart veraltet ist. Wird das Haus aber verkauft, so steht der neue Eigentümer in der Pflicht, das Dach zu dämmen. Die Frist für diese Maßnahme beträgt dann zwei Jahre.
Der Gesetzgeber hat aber auch ein Einsehen mit Hausbesitzern, die keine finanziellen Rücklagen besitzen. Wer nachweisen kann, dass er die Sanierung nicht finanzieren kann oder sie sich wirtschaftlich nicht lohnt, der muss auch nicht dämmen. Zu sehr sollte man aber nicht auf Ausnahmen hoffen. Wer sich unrechtmäßig vor der Dachbodendämmung drückt, muss mit Strafen rechnen. In diesem Fall drohen evtl. Bußgelder in fünfstelliger Höhe.