Der Frühling steht kurz bevor und so werden bald auch die Balkone wieder auf Hochglanz gebracht. Und oft stellt sich die Frage: Was darf man auf dem Balkon einer Mietwohnung eigentlich? Damit der Frieden auf Balkonien bewahrt wird, sollte man ein paar Tipps beachten.
Viel zu häufig streiten sich Nachbarn über das Grillen auf dem Balkon. Dem einen läuft beim Duft von Würstchen und Fleisch das Wasser im Mund zusammen, der andere fühlt sich durch den Qualm massiv gestört. Grundsätzlich gibt es kein gesetzliches Verbot, welches das Grillen auf dem Balkon verbietet. Allerdings darf kein Qualm in die Nachbarwohnungen gelangen. Dies wäre ein Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz. Außerdem muss man darauf achten, was im Mietvertrag steht. Befindet sich darin eine Klausel, die das Grillen untersagt, so ist diese wirksam – egal ob Elektro-oder Kohlegrill (LG Essen 10 S 437/01).
Erlaubt sind natürlich Blumen auf dem Balkon. Einschränkungen gibt es nur, falls diese andere stören, indem sie zum Beispiel Schatten werfen. Nachbran müssen sogar Blätter und Blüten dulden, die unten auf dem Boden landen. Vorsicht ist aber beim Gießen geboten. Sehr oft kommt es zu Streit, weil der untere Balkon oder Gehwege nass sind.
Viele Sportfans bekennen gerne Flagge. Besonders bei sportlichen Großereignissen, wie Fussballweltmeisterschaft oder Olympia sieht man die entsprechenden Fahnen überall. Dies ist natürlich erlaubt. Nur bei einer festen Montage muss man die Erlaubnis des Vermieters einholen. Rassistische, verletzende oder diskriminierende Flaggen sind ausdrücklich verboten.
Bei allen baulichen Veränderungen am Balkon muss der Vermieter vorher um Erlaubnis gebeten werden. Dazu zählen auch Katzennetze, die Hauskatzen vor einem Absturz schützen sollen. Auch Parabolantennen stellen eine bauliche Veränderung dar, die vom Vermieter abgesegnet werden muss. Ist der optische Gesamteindruck des Gebäudes nicht beeinträchtigt, weil die Antenne beispielsweise nur am Boden aufgestellt aber nicht sichtbar montiert wird, dann ist sie erlaubt. Auch wenn beispielsweise ein Engländer nur auf diese Weise englisches Fernsehen empfangen kann, ist die Antenne erlaubt (BGH V ZB 51/03 – Beschluss v. 22.01.04).
Bei allem gilt aber grundsätzlich immer: Der Balkon ist ein halb-öffentlicher Platz. Nachbarn sehen, hören und riechen alles viel besser, als würde es innerhalb der Wohnung passieren. Ohne gegenseitige Rücksichtnahme geht also nichts!
Was kann ich tun wenn der Sonnenschirm, meines Nachbarn über mir, so weit über den Balkon ragt, dass ich täglich über eine Stunde meinen SW- Balkon nicht zum Sonnen nutzen kann
da er in dieser Zeit im Schatten liegt ????