Wer zum ersten Mal umzieht, etwa in eine eigene Studentenbude, sieht sich vielen Herausforderungen gegenüber. Einerseits ist der Umzug zu managen, auf der anderen Seite muss man sich mit dem Kleingedruckten der Mietverträge auseinandersetzen. Eine Aufgabe, die selbst nach unzähligen Umzügen nicht leicht fällt. Erkennen Sie sich jetzt wieder? Dann ist Ihnen sicher auch schon das Thema Mietsicherheit untergekommen. Dahinter verbirgt sich eigentlich nichts anderes als die Mietkaution. Über die Letztere ist im Lauf der Zeit allerdings ein recht einseitiges Bild entstanden.
Sinn & Zweck der Mietsicherheit
Die Mietsicherheit erfüllt im Allgemeinen einen recht einfachen Zweck. Sie soll dem Vermieter das Bedienen von Forderungen ermöglichen, die nach dem Ende eines Mietverhältnisses aus diesem entstehen. Sicher werden Sie sich jetzt Fragen, was alles zu diesen Forderungen gehört? Grundsätzlich greift die Mietsicherheit für unterlassene Reparaturen oder offene Nebenkosten. Fakt ist allerdings auch, dass Mieter nicht grundsätzlich zum Stellen der Mietsicherheit verpflichtet sind. Die Sicherheit kann aber vertraglich festgelegt werden.
Formen der Mietsicherheit
Die bekannteste Variante der Mietsicherheit ist die Kaution in Form einer Barleistung, die vom Mieter auf ein Konto überwiesen wird. Nach Ende der Mietzeit wird die Kaution wieder ausgezahlt. Alternativ käme aber auch eine Mietsicherheit durch Abtretung einer Forderung aus einem Bausparvertrag oder einer anderen Kapitalanlage in Frage. Ebenfalls im Rahmen des Möglichen: Die Mietsicherheit in Form einer Bürgschaft oder einer Kautionspolice. Letztere ist ein Versicherungsvertrag, aus dem etwaige Ansprüche des Vermieters befriedigt werden. Als Mieter zahlen Sie lediglich eine pro Jahr festgelegte Summe an den Aussteller der Police, kommen um die Zahlung der Mietsicherheit also herum.
Fakten zu Mietsicherheit
Haben Sie sich schon einmal gefragt, was Vermieter in puncto Mietsicherheit dürfen und was nicht? Dann sollten Sie weiterlesen. Grundsätzlich darf eine Mietsicherheit nicht beliebig festgelegt werden. Berechnungsgrundlage ist die monatliche Miete – ohne die Nebenkosten (Kaltmiete). Eine Mietsicherheit darf nicht höher als 3 Monatsmieten sein. Ebenfalls gut zu wissen: Auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung können Sie die Zahlung der Mietsicherheit stückeln – und zwar auf drei Monate. Dieses Recht bleibt bestehen, selbst wenn im Mietvertrag etwas anderes festgelegt wird. Damit Sie nach Ende des Mietverhältnisses die Kaution schnell wieder in der Tasche haben, sollten Sie sich den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache bei Auszug bestätigen lassen – und zwar schriftlich. Weitere Infos zu Mietkaution + Rückzahlung gibt es in einem anderen Artikel.