Nicht selten bezahlen Mieter nach einem Umzug viel mehr als der Durchschnitt. Vermieter verlangen bei Neuverträgen gerne deutlich mehr. Besonders auffällig ist dies in Großstädten. Durchschnittlich steigt die Kaltmiete bei einem Neuvertrag um ungefähr 1,0 %. Das wird bei einem Vergleich der Wohnspiegel des Immobilienverbands Deutschland ersichtlich.
Großstädte sind vom Mietspiegelanstieg besonders betroffen. Die Nachfrage wird dort immer größer und das Angebot bleibt knapp, da wenig neuen Wohnungen gebaut werden. Zu beobachten ist ein deutliches Auseinanderklaffen von Angebot und Nachfrage, wenn es um Neubauwohnungen geht. Bei Städten ab 100.000 Einwohnern kommt es durchschnittlich zu einem Anstieg von etwa 1,9 %.
Besonders stark stiegen die Mieten in Dresden, Karlsruhe und Mönchengladbach an. Hier geht es um eine Erhöhung von etwa 14,5 % – 17,0 %. Gerade bei Erstbezügen ist eine deutliche Abweichung zu beobachten. Dennoch sprechen die Experten noch lange nicht von Wohnungsknappheit.
Bei einem Vergleich von Mietspiegeln in 390 Städten wurde bei Neuverträgen eine Kaltmiete von 5,95 Euro je qm ermittelt. Neubauten kosten dabei 6,93 Euro je qm und Altbauten 5,52 Euro je qm. Daraus wird ersichtlich, dass neben guter Ausstattung und beliebter Lage in der Großstadt auch Altbauwohnungen wieder beliebter werden.
Trotz Allem darf die Miete auch bei einem neuen Mietvertrag nicht über dem örtlichen Mietspiegel liegen. Selbst wenn der Vermieter ein Sachverständigengutachten einholt, welches einen höheren Wert bescheinigt, kann der Mietspiegel nicht ohne Weiteres umgangen werden. Das Frankfurter Landesgericht urteilte in einem solchen Fall gegen den Vermieter, der eine höhere Miete mit einem Gutachten begründen wollte (AZ. 2-11 S 339/09).