Eine Wohnung oder eine Immobilie zu finden ist nicht immer leicht. Man kann dies auf eigene Faust machen oder sich an einen in der Regel teuren Makler wenden. Doch selbst wenn man sich allein auf die Suche begibt, werden manchmal Provisionen fällig. Die Arbeit des Maklers ist in Deutschland nicht rechtlich festgelegt. Das macht die Sache kompliziert und oft ärgerlich. Dennoch muss man sich nicht alles bieten lassen.
Wenn ein Wohnungssuche bevorsteht, hat man vielerlei Möglichkeiten, eine neue Bleibe zu suchen. Ob man einen Makler beauftragt oder lieber Zeitungsanzeigen und Suchmaschinen durchforstet, ist meistens eine Frage des Geldes und der Zeit. Wenn man sich nun selbst die Arbeit gemacht hat und eine Wohnung gefunden hat, wird dennoch oft eine Maklerprovision fällig. Dies stößt bei vielen zu Unverständnis. Die Folge ist, nur etwa 30-40% der privaten Immobilien wird von Maklern vermittelt. In Deutschland darf sich grundsätzlich jeder Makler nennen, der bei der Wohnungssuche hilft. Es sind auch eine Menge schwarze Schafe dabei, die völlig überzogene Provisionen verlangen.
In vielen Ländern ist es die Regel, dass Vermieter oder Verkäufer, die den Makler engagieren die Kosten dafür übernehmen. In Deutschland gibt es diesbezüglich bei Kaufobjekten keine Regelung. Das Oberlandesgericht München regelte lediglich die Vermittlung von Mietimmobilien. Laut Urteil darf der Vermittler maximal eine Provision in Höhe von zwei Monatskaltmieten plus Mehrwertsteuer verlangen (Az.: OLG München 7 U 4005/90). In einem weiteren Urteil des Bundesgerichtshof wird bestimmt, dass es einen Maklervertrag geben muss. Dieser muss dem Mieter unmissverständlich aufzeigen, dass eine Provision fällig wird (Az.: BGH IVa ZR 246/84).