Nach wochenlangen Debatten und langem Streit um die Überarbeitung der Hartz-IV-Reform, kam es endlich zu einer Einigung. Die Regelsätze und Zuschüsse für Kinder wurden leicht erhöht und auch die Zuzahlungen zu Mieten und Heizkosten sollen angepasst werden. Dennoch befürchtet der Deutsche Mieterbund Benachteiligungen für Hartz-IV-Empfänger.
Kritisiert wird nach Verabschiedung der Neuregelung, nicht nur die geringe Erhöhung der Regelsätze. Gezweifelt wird auch an der Höhe der Zahlung für Unterkunftskosten. Städte und Kommunen sollen die Leistungen für Heiz- und Mietkosten selbst festlegen. Dabei dürfen künftig Pauschalen festgelegt werden. Der Deutsche Mieterbund befürchtet, dass durch die Zuständigkeitsänderung Nachteile auf Hartz-IV-Empfänger zukommen. Kommunen hätten so die Möglichkeit, die Leistungen durch die Hintertür zu kürzen, indem sie diese pauschalieren. Aufgrund der großen Finanzlöcher könnten sie also versucht sein, an diesem Punkt zu sparen.
Der Deutsche Mieterbund ist daher weiterhin dafür, dass Miete und Heizkosten voll übernommen werden und nur im Einzelfall geprüft wird, ob die Leistungen angemessen sind. Anders könnte nicht adäquat auf Preisschwankungen, unterschiedliche Kosten und die Energieeffizienz der individuellen Gebäude eingegangen werden.
Ein weiteres Problem bei der neuen Regelung: Wird die Leistung regional festgelegt, wird es Probleme bei der Rechtssprechung geben. Um eine Zersplitterung des Rechts und eine eventuelle Fülle von neuen Rechtsstreitigkeiten zu verhindern, sollten die Bundesländer keine dementsprechenden Landesgesetze einführen.