Wenn man seine Mietwohnung vor Ablauf des Mietvertrags kündigt, dann muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden. Während dieser Zeit sind den vertraglichen Verpflichtungen weiter nachzukommen. Das heisst, auch wenn man schon früher aus der Wohnung auszieht, muss die Miete weiter gezahlt werden. Steht aber eine sogenannte Ersatzmieterklausel im Mietvertrag, dann hat der Mieter noch eine andere Möglichkeit.

Die Ersatzmieterklausel ermöglicht dem Mieter, dass er einen Nachmieter sucht. Der darf vom Vermieter nur unter ganz bestimmten Vorraussetzungen abgelehnt werden. Dies hängt davon ab, wie genau die Ersatzmieterklausel im Mietvertrag formuliert ist. Ist der vorgeschlagene Neumieter beispielsweise nicht solvent, dann kann er vom Vermieter abgelehnt werden, weil dieser vermuten muss, dass die Miete nicht pünktlich oder gar nicht bezahlt wird. Wenn im Mietvertrag keine Ersatzmieterklausel steht, dann muss der Vermieter vorgeschlagene Nachmieter überhaupt nicht akzeptieren.

Dass man lediglich drei Nachmieter vorschlagen muss, um vorzeitig aus einer Wohnung ausziehen zu können, ist also eine Fehlinformation. Allerdings gibt es diese Ersatzmieterklausel heute nur noch selten und in alten Mietverträgen. Sie spielt also keine große Rolle mehr. Mittlerweile wurde durch das neue Mietrecht gewährleistet, dass Mieter nur noch eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten müssen.

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