Eine Hausordnung enthält normalerweise Regeln, durch die die Mietsache und die Mitmieter geschützt werden sollen. Häufig gehört die Hausordnung zum Mietvertrag und ist beiderseits bindend. Das heisst auch, dass der Vermieter die Hausordnung nur mit Einverständnis der Mieter abändern kann. Es ist nicht ausreichend, wenn der Vermieter nachträglich eine Hausordnungsänderung aushängt.
Gehört die Hausordnung aber nicht zum Mietvertrag, kann der Vermieter sie selbständig aufstellen und ändern. Dann dürfen aber nur Punkte darin enthalten sein, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Haus dienen. Der Vermieter darf aber keine zusätzlichen Mieter-Pflichten darin festhalten, die nicht bereits im Mietvertrag verankert sind. Er darf also zum Beispiel nicht die Treppenhausreinigung in der Hausordnung bestimmen, wenn dies nicht bereits im Mietvertrag steht.
Generell soll durch die Hausordnung das Zusammenleben aller Mietparteien gewährleistet werden. Sie dient zum Schutz vor gegenseitigen Belästigungen und legt die Obhutspflicht der Mieter gegenüber der Mietsache fest. Verpflichtungen, wie Schönheitsreparaturen gehören aber grundsätzlich in den Mietvertrag und nicht in die Hausordnung.
Klassisch werden folgende Punkte in der Hausordnung geregelt: Haus- und Treppenhausreinigung, Benutzung von Gemeinschatsräumen, wie Party-, Fahrrad- oder Waschkeller, Speicher, Garten und Trockenboden, sowie Schneeräumen, Abstellen von Kinderwägen und Fahrrädern und etwaige Ruhezeiten.