Rückt der Umzug langsam näher? Dann wird es Zeit, sich den „ernsten“ Dingen des Lebens zuzuwenden. In Ihrer neuen Wohnung wird sicher die eine oder andere Wand Farbtupfer bekommen. Gleichzeitig müssen Möbel für den Auszug vorbereitet und Kisten gepackt werden. Was Sie aber auf keinen Fall vergessen sollten, ist das Thema der Schönheitsreparaturen beim Auszug. Wie – Auszug, Schönheitsreparatur, Renovieren? Ein Problem, vor dem viele Mieter stehen. Und das immer wieder für Verwirrung sorgt. Denn die Klauseln in Mietverträgen sind zu diesem Thema alles andere als wasserdicht.
Klauseln zu Schönheitsreparaturen beim Auszug
In Mietverträgen tauchen immer wieder Formulierungen zu den Schönheitsreparaturen auf, die höchstrichterlich beanstandet werden. Ist etwa ein starrer Zeitplan vorgeschrieben, etwa sinngemäß: „Alle 3 Jahre ist das Bad zu renovieren“, ist die Klausel unwirksam (BGH, Az. VIII ZR 361/03, 152/05 und 178/05). Damit entfällt für Sie als Mieter die Pflicht, Schönheitsreparaturen beim Auszug durchzuführen. Anders dagegen Klauseln, die Renovierungsarbeiten vom Zustand der Mietsache abhängig machen. Hier kann es durchaus sein, dass Sie renovieren müssen. Auch dann, wenn hier 3 Jahre als Renovierungsturnus für Bad & Küche bzw. 5 Jahre für die restlichen Räume angesetzt werden.
Tipps zu den Schönheitsreparaturen beim Auszug
Damit Sie am Ende nicht ins Fettnäpfchen treten und statt nur auf Renovierungskosten noch auf Verfahrenskosten sitzen, sollten Sie vor der Unterschrift den neuen Mietvertrag vom Fachmann prüfen lassen. Ein Jurist kann klären, ob die Klausel zu den Schönheitsreparaturen Bestand hat oder nicht. Haben Sie beim Umzug Renovierungsarbeiten durchgeführt, ohne es eigentlich zu müssen, können Sie von Ihrem alten Vermieter sogar eine Kostenerstattung verlangen. Bevor Sie also zu Farbroller und Tapete greifen, raten Experten zum Blick in den Mietvertrag. Die Klausel zu den Schönheitsreparaturen kann aber nicht nur aufgrund des starren Zeitraums unwirksam sein. Auch wenn Ihnen Ihr Vermieter während der Mietzeit vorschreiben will, welche Farbe die Tapete hat, steht der Bundesgerichtshof hinter Ihnen.

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