Steht bei Ihnen in den nächsten Monat ein Wohnungswechsel an? Dann sollten Sie sich früh um die Organisation kümmern. Nicht immer werden Sie allerdings alle notwendigen Vorbereitungen für den Umzug in Ihrer Freizeit schaffen. Kein Problem, schließlich habe ich dafür doch Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug. So denkt ein erheblicher Prozentsatz deutscher Arbeitnehmer. Sie auch? Dann sind Sie leider auf dem Holzweg. In deutschen Gesetzen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder dem Bundesurlaubsgesetz ist für den Umzug kein genereller Anspruch auf Sonderurlaub festgeschrieben.
Sonderurlaub nur unter bestimmten Bedingungen
Trotzdem – Sonderurlaub, Umzug und ein rechtlicher Anspruch schließen sich nicht vollkommen aus. Liegt ein unverschuldeter Grund vor und ist der Ausfall nicht erheblich, ergibt sich aus dem BGB ein Anspruch, den Sie geltend machen können. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Umzug betriebliche Gründe hat, Sie also an einen anderen Standort versetzt werden. In diesem Fall können Sie Sonderurlaub für den Umzug nutzen.
Was sagen Arbeits- und Tarifvertrag?
Neben den gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit Sonderurlaub und Umzug sollten Sie auch die Regelungen in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag beachten. Hier kann es durchaus sein, dass Klauseln zum Urlaub aufgrund eines Wohnortwechsels auftauchen. Sollte dies nicht der Fall sein, informieren Sie sich am besten bei Kollegen oder dem Betriebsrat, wie das Thema im Unternehmen gehandhabt wird. Andernfalls bleibt Ihnen nur der Weg zum Vorgesetzten oder Chef, um das Problem Sonderurlaub, Umzug und mangelnde Zeit für Behördengänge o.ä. zu besprechen. Warten Sie damit aber nicht bis wenige Tage vor dem Umzugstermin. In der Regel wissen Sie bereits Monate im Voraus, dass Sie die Wohnung wechseln. Auf diese Weise kann Ihr Chef den Arbeitsausfall einplanen und für personellen Ersatz in dieser Zeit sorgen.