Viele Mieter erhalten in diesen Tagen die Betriebskostenabrechnung. Gerne wird diese auch als zweite Miete bezeichnet. Nicht ohne Grund, denn oftmals kommen hohe zusätzliche Kosten auf Mieter zu. Oft müssen mehrere hundert Euro nachgezahlt werden. Doch Studien belegen, dass rund die Hälfte aller Rechnungen falsch sind. Mieter sollten also verschiedene Punkte beachten, um diese Zahlung zu vermeiden.
Im Durchschnitt zahlen Mieter in Deutschland für Betriebs- und Heizkosten monatlich 2,90 Euro je m2. Rechnet man diese Summe für eine 100 m2 Wohnung auf das gesamte Jahr um, beläuft sich die „zweite Miete“ auf rund 3.400 Euro. Den Löwenanteil machen die Heizkosten aus. Aber auch Fehler in der Abrechnung und Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben lassen die Rechnung in die Höhe schnellen. Der Deutsche Mieterbund rät Mieter also, die Rechnung genau zu prüfen.
Ganz genau 12 Monate Zeit hat der Vermieter, um die Betriebskosten abzurechnen. Wenn er diese Abrechnungsfrist nicht einhält, muss der Mieter nicht mehr bezahlen! Innerhalb dieser Frist darf eine bereits fertige Abrechnung auch zum Nachteil des Mieters noch einmal korrigieren. Für Mieter gibt es keine solche Auschlussfrist. Hat man also Zweifel an der Richtigkeit älterer Abrechnungen, kann man eine korrekte Aufstellung vom Vermieter verlangen, um Rückzahlungen in Anspruch zu nehmen.
Aufpassen müssen Mieter bei verschiedenen Tricks, die gerne angewandt werden. Zum Beispiel verstecken Vermieter sehr gerne Reparaturkosten und Ersatzschaffungen in Wartungsrechnungen. Dies ist nicht zulässig und muss vom Mieter nicht bezahlt werden. Gleiches gilt für Porto, Telefon, Zinsen und ähnliche Zahlungen, die der Vermieter leisten muss. Ebenso darf die Miete leerstehender Wohnungen nicht auf die Mieter umverteilt werden. Auch bei den Quadratmetern muss aufgepasst werden. Oft wird hier geschummelt. Unzulässig ist es auch, Posten doppelt geltend zu machen oder Rechnungen aus einem alten Abrechnungszeitraum beizulegen. Vermieter sind zudem verpflichtet, alle Kosten exakt aufzulisten.
Wer einen Bruttomietvertrag hat, der muss überhaupt keine Nachzahlung begleichen. Die Nebenkosten gehören bereits zur Miete. Viele Vermieter umgehen diese gesetzliche Regelung aber durch eine Vertragsklausel und wälzen die Betriebskosten auf den Mieter ab. In jedem Fall ist man aber auf der sicheren Seite, wenn man den Mietvertrag genau liest und eventuelle falsche Nachzahlungsforderungen anfechtet.