Umziehen ist alles andere als eine stressfreie Zeit. Als wäre die Anspannung nicht schon groß genug, wachen Sie am Morgen des Umzugstages auf und müssen mit ansehen, wie sich vor Ihrem Hauseingang parkende Autos die Klinke in die Hand geben. Jeden Karton und jedes Möbelstück dürfen Sie jetzt meterweit schleppen. „Kein Problem“, werden Sie jetzt vielleicht sagen, „dann stell ich einfach ein paar Stühle auf die Straße“.
Davon wird dringend abgeraten. Denn Sie riskieren nicht nur Ärger mit der Polizei oder den kommunalen Ordnungsbehörden. Im Fall eines Unfalls müssen Sie nämlich beim eigenmächtigen Eingriff in den Straßenverkehr mit juristischen Folgen rechnen. Sparen Sie sich den Ärger und beantragen lieber Ihr eigenes Halteverbot für den Umzug.
Halteverbot & Umzug – entspannt umziehen
Geht so was denn überhaupt? Ja, für Ihren Umzug können Sie ein zeitlich begrenztes Halteverbot beantragen. Im dörflichen Rahmen sicher unerheblich, kann die Halteverbotszone in der Stadt äußerst nützlich sein. Was Sie unbedingt dafür brauchen, ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde. In der Regel sind dies die kommunalen Straßenverkehrsbehörden, mit denen Sie sich für Ihr Halteverbot in Verbindung setzen müssen. Allerdings wird dies nicht zentral geregelt, weshalb regionale Unterschiede in den Verantwortlichkeiten möglich sind.
Lassen Sie sich einfach seitens der Kommune zu diesem Thema beraten. Wichtig: Die Behörde erteilt nur die Genehmigung für ein temporäres Halteverbot. Auszeichnen – sprich Beschildern – müssen Sie es allein, und zwar spätestens 72 h vor Inkrafttreten. Wie teuer die Halteverbotszone am Ende wird, lässt sich hier nicht pauschal sagen, da von Gemeinde zu Gemeinde die Gebühren variieren können.
Tipps für das Halteverbot am Umzugstag
Damit Ihr Umzug reibungslos über die Bühne gehen kann und auch die Halteverbotszone in trockenen Tüchern ist, empfehlen wir eine frühe Beantragung. Denn ohne Genehmigung kein Haltverbot. Wie sieht es aber aus, wenn Verkehrsteilnehmer die Beschilderung ignorieren? Lassen Sie Verkehrssünder auf keinen Fall in Eigenregie umsetzen – die Kosten bleiben womöglich sonst an Ihnen hängen. Informieren Sie die Polizei oder das Ordnungsamt, damit das Abschleppen auf Kosten des Fahrzeughalters in die Wege geleitet werden kann.

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