Eine Umzugscheckliste erleichtert einen Umzug enorm! Daher hier der zweite Teil der bereits im letzten Beitrag begonnenen Aufzählung der Formalitäten, die bei einem Umzug unbedingt erledigt werden müssen:
4. Informieren Sie alle Ihre Versicherungen (KfZ-, Hausrat-, Haftpflich-, Lebens-, Rechtschutz-, Rentenversicherung, etc.) über Ihren Umzug und ggf. über Ihre neuen Lebensumstände. Auch die Krankenkasse muss informiert werden!

5. Sofern Sie über Zeitungs- und Zeitschriftenabos verfügen oder Mitglied bei Vereinen und Kundenkartenanbietern sind, informieren Sie auch diese über Ihren Umzug.
6. Selbstverständlich ist auch das Um-, An- oder Abmelden bei Behörden wichtig! Denken Sie also daran, Ihr Fahrzeug umzumelden, Ihre neue Wohnung an- und Ihre alte Wohnung abzumelden. Sollten Sie soziale Leistungen erhalten wie z.B. Kindergeld, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Wohngeld, Unterhalt, Elterngeld etc. müssen Sie zudem Ihrem Sozialleistungsträger umgehend Ihren Umzug melden, um eine zeitnahe Weitergewährung Ihrer Leistung gewährleisten zu können. Und auch wenn Sie BAföG beziehen oder zurückzahlen, müssen sowohl das BAföG-Amt als auch die Universitätsverwaltung über Ihre neue Adresse informiert werden. Ebenso wollen das Kreiswehrersatzamt und das Bundesamt für Zivildienst Ihre neue Anschrift gemeldet bekommen.
Ihre bisherige Finanzbehörde muss beim Umzug in eine andere Stadt – am besten unter Angabe der Steuernummer – ebenfalls schriftlich informiert werden. Dies gilt jedoch nicht bei Umzügen innerhalb des gleichen Ortes, da dann nach wie vor die gleiche Finanzbehörde für Sie zuständig ist, das Finanzamt mit der nächsten Steuererklärung von der neuen Adresse erfährt.
Weitere Tipps für einen reibungslosen Ablauf Ihres Umzuges im nächsten Blog-Beitrag!

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