Seit 2008 ist bekanntermaßen jedem Bürger eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Diese Einführung der neuen einheitlichen Steuernummer für alle Bürger erleichtert es den Finanzbehörden Steuerpflichtige klar zu identifizieren. Mit der Steuer-ID können alle Steuerbehörden – auch über Ländergrenzen hinweg – Daten genau einer Person zuordnen. Verwechslungen sind dabei ausgeschlossen.
Die Steuer-Identifikationsnummer gilt ein Leben lang und enthält eine elfziffrige Zahlenkombination, welche Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen ermöglicht. Gespeichert werden hierbei folgende Daten: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift sowie zuständige Finanzbehörden.
Aber die Steueridentifikationsnummer bringt nicht nur für die Finanzbehörden Vorteile mit sich. Auch Bürgern entsteht hierbei ein Vorteil. Wer umzieht und somit auch einen Wechsel der Finanzbehörde vornimmt, braucht sich um nichts zu kümmern, denn die individuelle Steueridentifikationsnummer bleibt ein Leben lang erhalten – auch bei Umzug und dem damit verbundenen Wechsel des Finanzamtes.
Zwar ist es dennoch ratsam das bisher zuständige Finanzamt per Brief über den Wohnortwechsel zu informieren, wenn Sie z.B. noch einen Steuerbescheid oder andere Mitteilungen Ihres Finanzamtes erwarten, Sie sind hierzu allerdings nicht verpflichtet.
Die Adresse auf Ihrer Lohnsteuerkarte muss übrigens nicht geändert werden. Wenn nach Ihrem Umzug ein anderes Finanzamt für Sie zuständig ist, wird dieses Ihre Unterlagen beim bisherigen Finanzamt anfordern.