Hausbesitzer trifft es hart. Sie konnten sich auf einen Beschluss der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) freuen, der nun doch anders kommt. Anders als geplant, werden Vermieter die Mieten nach einer Sanierung nicht weiter erhöhen dürfen, als es bislang der Fall war. Eigentümer sind enttäuscht über dieses Umdenken.
Die Justizministerin kommt den Mietern entgegen. Geplant ist, das Mietrecht zu reformieren. Anfangs war im Rahmen dessen geplant, dass die Vermieter die Miete nach einer Sanierung (zum Senken des Energieverbrauchs) erhöhen dürfen. Mehr als elf Prozent waren im Gespräch. Schwarz-Gelb will dies nun aber auch zukünftig nicht erlauben.
Leutheusser-Schnarrenberger sagte, dass die bislang erlaubte Mieterhöhung von bis zu elf Prozent als Höchstgrenze nicht angetastet werden soll. Auch nicht nach Sanierungen. Das würde aber ohnehin keinen Unterschied machen, da solche große Mieterhöhungen auf dem Immobilienmarkt meistens nicht durchzusetzen sind. Vermietern sind langjährige Mietverhältnisse wichtiger, als ein kurzzeitiger Gewinn.
Die Mietrechtsreform soll künftig regeln, was Mieter nach einer Sanierung zu dulden haben. Damit ist sie auch Teil der geplanten Energiewende. Zu der Reform zählen auch Umstellungen beim Contracting. Vermieter sollen das Energiemanagement an externe Dienstleister übertragen. Es soll mehr Transparenz geschaffen werden und Kostenneutralität gesichert sein, um dies für Vermieter attraktiver zu gestalten.