Stellen Sie sich einmal folgende Situation vor: Sie ziehen um. Statt an die neue Adresse gehen Briefe und Päckchen weiterhin an Ihre alte Adresse. Bußgeldbescheide, die Vertragsbestätigung für Ihren neuen Ratenkredit oder Post vom Finanzamt – alles wird zur Gute-Nacht-Lektüre für den Nachmieter.
Zugegeben, das Szenario ist etwas übertrieben. Aber liegt leider durchaus im Bereich des Möglichen. Denn falls Sie beim Umzug einer wichtigen Adresse den Wohnortwechsel nicht mitteilen, gehen Postsendungen weiterhin an die alte Adresse. Damit dies nicht passiert, können Sie zu einem Trick greifen – dem Post-Nachsendeauftrag.
Post & Umzug – lassen Sie sich Briefe einfach hinterherschicken?
Dahinter verbirgt sich eine einfache wie geniale Erfindung. Mit dem Nachsendeauftrag teilen Sie der Post quasi Ihren Wohnungswechsel mit. Und die Post übernimmt anschließend die „Umetikettierung“ von Briefen und Paketen. Mit dem Nachsendeauftrag können Sie sich bequem Post nach dem Umzug hinterherschicken lassen. Wie gehen Sie zu diesem Zweck vor? Alles, was Sie zu tun haben, ist bei der Post den Nachsendeauftrag zu stellen.
Gehen Sie einfach 2 – 3 Wochen vor dem eigentlichen Umzugstermin zur nächsten Postfiliale und lassen sich die nötigen Papiere aushändigen. Je nachdem, wie lange der Nachsendeauftrag gelten soll (6 oder 12 Monate), müssen Sie etwas tiefer ins Portemonnaie greifen. Verglichen mit den Gesamtkosten für den Umzug ist die Post aber das kleinste Problem. Anschließend erhalten Sie die Post ab Umzug frei Haus an die neue Adresse – und zwar vom ersten Tag an.
Damit alles reibungslos läuft, sollten Sie den Nachsendeauftrag nicht später als 5 Tage vor dem Umzugstermin stellen. Das Beste kommt zum Schluss: Schaffen Sie es nicht mehr in die nächste Postfiliale, könne Sie den Nachsendeauftrag auch im Internet stellen. Post und Umzug sind jetzt kein Problem mehr.

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