Laute Nachbarn, Baumängel oder Zuwachs in der Familie – Gründe für einen Umzug gibt es sicher viele. Ein sehr wichtiger Schritt ist die Kündigung der Wohnung. Damit Sie bei Ihrer Kündigung nicht ins berühmte Fettnäpfchen treten, haben wir im Folgenden einige wichtige Tipps zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen.
Kündigungstipp Nr. 1: Egal, warum Sie ihre Wohnung kündigen, machen Sie dies schriftlich. Eine mündliche Kündigung können Sie im Ernstfall nur schwer beweisen. Zudem ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 568 als Form des Wohnung kündigen die Schriftform vorgegeben.
Kündigungstipp Nr. 2: Formulieren Sie die Kündigungsabsicht klar und unmissverständlich. Ein Kündigungsschreiben ist weder Liebeserklärung noch Schmähbrief. Es muss daraus hervorgehen, dass Sie ausziehen wollen sowie der Termin, zu dem das Mietverhältnis endet. Kommt die Absicht nicht klar zum Ausdruck, kann es durchaus sein, dass Sie die Wohnung nicht wirksam gekündigt haben.
Kündigungstipp Nr. 3: Schicken Sie die Kündigung per Einschreiben. Damit beugen Sie folgender Situation vor: Wenn Sie ausziehen, erklärt der Vermieter plötzlich, nie ein Kündigungsschreiben erhalten zu haben. Und – können Sie das Gegenteil beweisen? Wenn Sie Ihre Wohnung per Einschreiben kündigen, auf jeden Fall. Wissen Sie, wo Ihr Vermieter wohnt? Dann können Sie das Kündigungsschreiben persönlich in den Briefkasten stecken. Allerdings nicht unbedingt mitten in der Nacht, denn die Kündigung gilt in diesem Fall erst am nächsten Tag als zugestellt.
Kündigungstipp Nr. 4: Die Wohnung kündigen und schon am nächsten Tag ausziehen – ein Wunschtraum. Sie müssen als Mieter eine Kündigungsfrist einhalten, die laut BGB auf 3 Monate festgelegt ist – sofern es sich um unbefristet Mietverträge handelt. Für diese können kürzere Kündigungsfristen gelten.
Kündigungstipp Nr. 5: Werfen Sie einen kurzen Blick in den Mietvertrag, was hier über Schönheitsreparaturen und die Renovierung Ihrer Wohnung steht. Die Mietsache ist in vielen Fällen nach der Kündigung im Ursprungszustand an den Vermieter zu übergeben. Planen Sie beim Wohnung kündigen daher auch für die Renovierung Zeit ein.