
Gerade bei längerfristigen Mietverhältnissen werden häufig bauliche Veränderungen (z.B. das Einziehen oder Entfernen von Wänden) und Einbauten wie beispielsweise Parkett oder die berühmten Einbauschränke vorgenommen. Meist ist jedoch dafür keine Regelung im Mietvertrag vorgesehen. Daher gibt es schon mal Stress beim Auszug bzw. bei der Suche nach einem Nachmieter, der bereit ist, eine „Ablöse“ dafür zu zahlen.
Zu unterscheiden sind:
Einbauten des Mieters: 1) Einrichtungen
Hierzu zählen Gegenstände, die vom Mieter zur besseren bzw. bequemeren Nutzung fest mit der Wohnung verbunden wurden. Zu nennen sind u.a Parkett, Waschbecken / Badewannen / Duschkabinen oder auch eine Sauna sowie eine Gasetagenheizung.
Natürlich kann der Mieter diese Einrichtungsgegenstände beim Auszug auch wieder mitnehmen. Die Probleme fangen an, wenn der Mieter dies gar nicht möchte, z.B. weil die Sachen speziell auf die Maße der alten Wohnung angepasst sind. Außerdem müsste der Mieter dann den sog. „ursprünglichen Zustand“, also den Zustand bei Mietbeginn, auf eigene Kosen wiederherstellen. In einigen Fällen wie bei einem vom Mieter verlegten Parkettfussboden ist dies ja geradezu unmöglich.
Rechtslage
Gemäß der geltenden Rechtslage ist der Vermieter jedoch meist nicht verpflichtet, diese Einbauten bei der Rücknahme der Wohnung „abzulösen“. Daher ist es oft günstiger, einen Nachmieter zu finden, der bereit ist, für „diese tolle Wohnung“ eine Ablöse an den bisherigen Mieter zu bezahlen.
Einbauten des Mieters: 2) Bauliche Veränderungen
Unter diese Kategorie fallen Wanddurchbrüche oder auch die Veränderung von Türstöcken / Türblattern. Derartige Maßnahmen sind grundsätzlich nur mit Zustimmung der Vermieters – am Besten schriftlich – erlaubt.
Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Mieter bei Auszug sämtliche Änderungen wieder rückgängig machen muss.
Ausnahmen
Ausnahmen von dieser Regelung gelten bei Veränderungen, denen der Vermieter ausdrücklich vorher zugestimmt hat, und die eine Wertsteigerung der Immobilie darstellen. Beispiel: Kachelofen, Anbringen von Kacheln im gesamten Bad oder auch eine Nachtspeicherheizung.