Harz 4 Umzug - © Marco2811 - Fotolia.com
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Hartz IV Umzug – Ratgeber
Wer Hartz IV Empfänger ist, muss mit einigen Einschränkungen leben und an einige Dinge im Alltag denken. So ist es für Empfänger von Hartz IV beispielsweise nicht ohne Weiteres möglich, seinen Wohnort zu wechseln. Grundsätzlich ist dieses für Empfänger von Arbeitslosengeld II nur dann möglich, wenn einer der drei folgenden Gründe vorliegt:

Gründe für Gehneigung der Kostenübername!
– der Leistungsempfänger kann eine neue Arbeitsstelle in einem anderen Wohnort nachweisen
– gesundheitliche Einschränkungen liegen vor
– Schimmelbefall oder andere gesundheitliche Risiken in der Wohnung

Auch einige andere Gründe können für einen Umzug jedoch in Frage kommen. Die Scheidung vom Ehepartner könnte solch ein Grund sein, welcher durch entsprechende Scheidungspapiere bei der Agentur für Arbeit nachgewiesen werden muss. Ein Mehrbedarf an Wohnraum wird natürlich auch dann nötig, wenn sich Familienzuwachs ankündigt. Gleiches gilt, wenn der Vermieter das Mietverhältnis kündigt – nachweisen kann man dies leicht mit entsprechendem Kündigungsschreiben.

Musterantrag Harz 4 Umzug
Musterantrag Harz 4 Umzug

Jeder der oben genannten Gründe muss vom Mieter der Agentur für Arbeit gegenüber anhand von Belegen nachgewiesen werden. Hierbei kann es sich um Arztatteste, einen Arbeitsvertrag oder Anwaltsbriefe handeln. Immerhin ist ein Umzug recht teuer und kann nur von den wenigsten Hartz IV Empfängern selbst getragen werden. In der Regel übernimmt die Agentur für Arbeit einen Großteil der Kosten, wenn oben genannte Gründe nachgewiesen werden können. Wichtig ist es daher, sich bei der Agentur zu erkundigen beziehungsweise die Notwendigkeit des Umzuges zu erklären, bevor man einen neuen Mietvertrag unterschreibt.

Welche Kosten übernimmt die Behörde nun aber für ihre Leistungsempfänger?
Die vielleicht wichtigste Kostenübernahme ist die Zahlung der Kaution an den neuen Vermieter. Dieses wird als zinsloses Darlehen direkt von der Agentur an den Vermieter gezahlt – der Mieter, also der Leistungsempfänger, sieht dieses Geld in der Regel nicht. Der Vermieter ist nun verpflichtet, das Geld auf ein separates Konto zu legen und dieses nach Auszug des Mieters an die Agentur zurückzuzahlen. Die Kaution kann immerhin bis zu drei Kaltmonatsmieten betragen und ist somit ein nicht unerheblicher Teil der gesamten Umzugskosten.

Auch die Kosten für ein Umzugsauto werden in der Regel von der Agentur für Arbeit übernommen. Voraussetzung ist allerdings, dass mehrere Kostenvorschläge eingeholt und diese dem Amt vorgelegt werden. Neben einem Umzugsauto können auch die Kosten für Umzugskartons sowie eine Pauschale für vertraglich vereinbarte Renovierungsarbeiten. Natürlich müssen sich diese im Rahmen bewegen und dürfen nicht zu hoch gegriffen sein.

Was viele nicht wissen:
Bei der Agentur für Arbeit kann man sogar eine Helferpauschale beantragen. Diese beträgt ca. 50 Euro und dient dazu, mögliche Umzugshelfer zu bezahlen oder zu verköstigen. Auch für die Einrichtung der neuen Wohnung muss die Agentur für Arbeit einen gewissen Teil der Kosten übernehmen. Einige Einrichtungsgegenstände wie beispielsweise eine Abwaschspüle mit Armatur oder aber ein Spiegelschrank im Bad müssen dem Hartz 4 Empfänger zwingend gestellt werden. Der Kostenanteil der Agentur für Arbeit beträgt hier etwa ca. 100 Euro für eine Spüle und circa 40 Euro für einen Spiegelschrank, Selbst die Kosten für neue Gardinen übernimmt das Amt, wenn diese aus der alten Wohnung nicht mehr verwendet werden können. Hier wird dem Leistungsempfänger eine einmalige Zahlung in Höhe von ca. 345 Euro bewilligt. Internet- und Telefonanschluss werden ebenso von der Agentur übernommen.

Stellen Sie einen Antrag!
Um alle vorgenannten Kostenerstattungen durch die ARGE in Anspruch zu nehmen, ist es natürlich wichtig, einen entsprechenden Antrag bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Dieser wird dann eingehend geprüft und über die Bewilligung entschieden. Diesen Antrag sollte man ebenso wie die Kostenvoranschläge der verschiedenen Umzugsfirmen möglichst zeitnah stellen. Stimmt die Agentur für Arbeit den Kostenvoranschlägen nicht zu und weigert sich, die Umzugskosten zu übernehmen, kann der Hartz 4 Empfänger sich zu seiner zuständigen Stadtverwaltung begeben. Dort wird er einen sogenannten Beratungsschein für einen Rechtsanwalt bekommen. Mit diesem kann er sich einen Rechtsanwalt seines Vertrauens suchen, welcher für die Belange seines Klägers eintritt. Von der Kostenrechnung, welche der Anwalt aufstellt, muss der Hartz 4 Empfänger lediglich zehn Euro selber übernehmen – den Rest des Betrages muss die Agentur für Arbeit übernehmen. Mit Hilfe eines Anwalts werden die Kosten für den Umzug von der Agentur für Arbeit in etwa 90 Prozent der Fälle übernommen.

Hartz IV Musterantrag auf übernahme Umzugskosten

Natürlich darf man auch ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit umziehen, muss sich dann aber darauf gefasst machen, dass man alle Kosten selber zahlen muss. Der Umzug in eine neue Wohnung sollte also bestenfalls mit der Agentur abgesprochen werden.

Nützliches für den Umzug:
Wohnungsuebergabeprotokoll zum Download
Umzugscheckliste (PDF)
Kündigung Mietvertrag Musterbrief (DOC)