
Immer mehr Vermieter verlangen eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
. Damit wird für den Vermieter gewährleistet, dass der künftige Mieter seinen Kosten pünktlich nachkommt und dass er nicht etwa einem Mietnomaden aufsitzt. Ohne Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist kaum noch ein Mietverhältnis einzugehen, dieses Papier wird mittlerweile von privaten Vermietern und von Wohnungsbaugesellschaften gefordert.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen
Allerdings ist der letzte Vermieter nicht verpflichtet, diese Bescheinigung auszustellen, das bleibt seinem freien Willen überlassen. Schließlich haftet der letzte Vermieter auch für falsche Angaben. Falsche Bescheinigungen werden als Betrug ausgelegt, wenn also solch ein Formular zum Tragen kommt, muss es auch der Wahrheit entsprechen. Eine „Gefälligkeitsbescheinigung“ ist so gut wie ausgeschlossen und auch von dem letzten Vermieter nicht sehr schlau. Bestätigt er doch damit, dass keine Mietschulden vorhanden sind. Er kann also tatsächliche Mietschulden nicht mehr einklagen und auch ausstehende Nebenkosten sind hinfällig.
Der ausstellende Vermieter schneidet sich ins eigene Fleisch, wenn falsche Tatsachen zugrunde liegen. Er erweckt den Eindruck, dass er auf Zahlungen jeglicher Art verzichtet und das alte Mietverhältnis gilt praktisch als aufgelöst. Er kann keine Forderungen mehr geltend machen!
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung PDF Download
Gesellschaftliche Nachteile der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Durch diese Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wird zwar eine Zweiklassen-Gesellschaft gezüchtet, ein Mieter ohne diese Bescheinigung wird die Wohnung nicht bekommen. Doch was soll man tun, wenn der letzte Vermieter diese Bescheinigung verweigert. Zunächst einmal sollten Sie auf die unsichere Rechtslage hinweisen, nicht alle Gericht sind sich in dieser Frage einig. Sie können aber auch anhand von Kontoauszügen ihre Zuverlässigkeit belegen, legen Sie einfach Auszüge oder Quittungen vor, die Ihnen Zuverlässigkeit bei der Mietzahlung bescheinigen.
Natürlich müssen Sie aufpassen, ob nicht eine Unregelmäßigkeit wegen der Nebenkosten enthalten sind, auch eine Mietminderung könnte sich zum Stolperstein entwickeln. Ein Formular ist immer besser, vielleicht können Sie Ihren letzten Vermieter ja auch noch überzeugen, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen. Leider gibt es noch keine gesetzliche Regelung zu diesem Thema, aber ein sinnvolles Formular können Sie jederzeit im Netz herunterladen.
Keine endgültige Sicherheit für den Vermieter
Sicher gibt Ihnen die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung keine endgültige Sicherheit, ein gewisses Risiko bleibt bei Vermietungen immer. So kann ein Mensch arbeitslos werden und die Wohnung nicht mehr bezahlen. Auch eine Scheidung gilt als Sicherheitsrisiko, das Einkommen kann dann nicht mehr zusammengelegt werden und auch die veränderte Lohnsteuerklasse kann zu finanziellen Engpässen führen. Im geschäftlichen Bereich sieht das nicht anders aus, bei einer Insolvenz werden Sie keine, bzw. nur noch anteilmäßige Mietzahlungen erhalten.