Umzug Halteverbot beantragen

Pünktlich zum Umzugstag geht der Stress los. Richtig ärgerlich wird es, wenn der Umzugswagen da ist, aber kein Parkplatz frei ist. Man könnte natürlich im Voraus einen Parkplatz mit diversen Gegenständen „absperren“ oder einen Umzugshelfer bitten, eine Parklücke vor dem Haus freizuhalten, jedoch ist dies nicht nur aufwändig, sondern auch verboten. Für den Umzugstag muss also ein amtliches Halteverbot her. Das Halteverbot können Sie auf zwei Wegen erhalten: entweder Sie beauftragen eine Firma und ersparen sich den Papierkram oder Sie füllen die Anträge selbst aus und stellen die entsprechenden Schilder vor die Haustür.

Umzug Halteverbot -  © srphotos - Fotolia.com
Umzug Halteverbot – © srphotos – Fotolia.com
Natürlich ist es bequemer, einen Halteverbot-Antrag online einzurichten. Dazu müssen Sie lediglich Datum und Adressen des Aus- und Einzugsorts angeben und die Firma kümmert sich um alle Anträge bei den zuständigen Behörden, um die Abholung sowie den Auf- und Abbau der Schilder. Der Antrag sollte mindestens eine Woche vor dem Umzug gestellt werden, damit die Firma genug Zeit hat, um alle Genehmigungen für das Halteverbot des Umzuges zu bekommen.

Selbermachen ist zwar beliebt, jedoch empfiehlt es sich in diesem Fall nicht, denn die Schilder inkl. Füßen wiegen ca. 150 kg, sind sperrig, schmutzig und passen wahrscheinlich nicht einmal in Ihren PKW. Die Firma hat entsprechende Fahrzeuge und ausgebildetes Personal, das sich in wenigen Minuten um den Transport und das Aufstellen der Schilder kümmert.

Sollten Sie sich dennoch dazu entscheiden das Halteverbot selbst einzurichten, müssen Sie mindestens eine Woche vor dem Umzug einen entsprechenden Antrag beim Straßenverkehrsamt einreichen, jeweils für den Aus- und den Einzugsort. Genehmigt das Amt Ihren Antrag, müssen Sie diesen noch von der zuständigen Polizeidienststelle absegnen lassen. Vier Tage vor dem Umzug müssen die Schilder für das Halteverbot abgeholt, aufgestellt und nach dem Umzug sofort wieder abgebaut und zurückgebracht werden.

Wenn Sie sich selbst um das Halteverbot kümmern, ist es wichtig zu wissen, wie lang die Halteverbotszone sein sollte. Dazu sollten Sie die Länge des Umzugswagen nehmen und etwa 3 bis 5 Meter hinzurechnen, um Platz zum Rangieren und Be- bzw. Entladen zu haben.

Die Längen von gängigen Umzugsautos sehen wie folgt aus:

– Mercedes-Benz Vito 109 CDI (Umzugsauto für einen 1-Zimmer-Umzug): ca. 4,6 Meter
– Mercedes-Benz Sprinter 211 (Umzugsauto für einen 1-2-Zimmer-Umzug): ca. 5,9 Meter
– MB Sprinter 313 (Umzug einer Pärchen-Wohnung): ca. 6,9 Meter
– Mercedes-Benz Atego 815 (Umzugsauto für Familienumzug): ca. 8 Meter

Die Schilder für das Halteverbot müssen ca. 72 Stunden vor dem Umzug aufgestellt werden, in einigen Städten sogar noch früher. Dies gibt den Nachbarn Zeit, sich auf das Halteverbot einzustellen und es zu respektieren. Sollte am besagten Tag ein Fahrzeug Ihre Zone blockieren, dürfen Sie dieses abschleppen lassen. Wer sich Ärger mit den Nachbarn ersparen will, kann die Polizei darum bitten, den Halter des Fahrzeuges ausfindig zu machen, damit dieser die Chance hat das Fahrzeug aus der Halteverbotszone zu entfernen.

Die Gebühren für die Genehmigung einer Halteverbotsstelle sowie das Anmieten der Schilder sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich – die Preise fangen ab 10 Euro an. Wenn Sie den Auftrag bei einer Firma online aufgeben, zahlen Sie einen einmaligen Pauschalpreis für den Papierkram, die Schildermiete, den Transport sowie den Auf- und Abbau.

Halteverbot

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