Wer haftet bei Umzugsschäden?
Bei einem Umzug muss nicht immer alles glatt gehen, es können Schäden am Umzugsgut entstehen oder sogar etwas verloren gehen. Wer in diesem Fall dafür haftet und wie man sich absichern kann, erklären wir im Folgenden.

Umzugsschäden © flashpics - fotolia.com
Umzugsschäden © flashpics – fotolia.com

Wenn beim Umzug ein Schaden entsteht, muss dieser ersetzt bzw. beseitigt werden. Die Umzugsschäden können sowohl das Umzugsgut, als auch den Transporter oder das Treppenhaus der Wohnung betreffen. Wenn Sie vor dem Umzug eine Versicherung abgeschlossen haben und ein Umzugshelfer etwas beschädigt, müssen Sie dafür nicht haften. Solche Versicherungen können bequem online abgeschlossen werden, jedoch gibt es Unterschiede bei der Haftung durch ein Umzugsunternehmen und Haftung von privaten Helfern.

Nach §451e im Handelsgesetzbuch beträgt die grundsätzliche Versicherung, bzw. Grundhaftung durch die Umzugsfirma 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut. Sollte der Wert Ihres Geschirrs, Möbel und das restliche Umzugsgut diesen Wert weit überschreiten, ist es ratsam eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen, um im Ernstfall versichert zu sein. In diesem Fall sollten Sie vorab mit Ihrem Umzugsunternehmen reden, da dieses eine zusätzliche Versicherung abschließen kann.

Wenn Sie eine Umzugsfirma für den Umzug beauftragt haben, sollten Sie grundsätzlich vorsichtig beim Mithelfen sein, da die Umzugsfirma nur für Schäden haftet, die zu 100% von den Mitarbeitern der Firma und nicht von Ihnen verursacht wurden. Sollten Sie also z.B. bei einem Teilumzug die Kartons selbst in die Kisten packen und es geht während des Transports durch die Spedition etwas zu Bruch, haftet die Firma nicht, weil Sie beim Verpacken dafür sorgen müssen, dass während des Transports nichts kaputt gehen kann.

Bei einem Komfortumzug packen die Mitarbeiter der Spedition die Kartons selbst, demontieren und transportieren Möbel und haften demnach auch für zerstörte Dinge in den Kartons, Schäden an den Möbeln und auch im Treppenhaus bzw. Fahrstuhl.

Die Mitarbeiter der Umzugsfirmen legen viel Wert darauf, alle Ihre Umzugsgüter heil in die neue Wohnung zu bringen. Viele Umzugsunternehmen schließen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oftmals die Haftung für Schäden durch „unabwendbare Ereignisse“ aus, da in einigen Fällen selbst die größte Vorsicht nicht hilft. Zu diesen Bedingungen gehören: Schäden, die durch Naturgewalten entstehen – Sturm, sehr starke Regenfälle, Erdbeben, u.ä. – und Schäden durch Dritte, die auf Grund von Unfallflucht oder mangelndem Versicherungsschutz nicht haftbar gemacht werden können.

Beim Transport von besonders wertvollen und empfindlichen Gütern, wie z.B. teure Erbstücke, Pflanzen oder Tiere, sollten Sie zunächst mit Ihrer Umzugsfirma sprechen, da es hier meist gesonderte Haftungsausschlüsse gibt.

Wenn Sie Freunde und Bekannte zu Hilfe holen, müssen Sie bedenken, dass diese lediglich bei einer zusätzlichen Versicherung haften. Unbezahlte Umzugshilfe ist ein Freundschaftsdienst und es wird von einer stillschweigenden Haftungsbeschränkung ausgegangen. Deshalb müssen Sie privaten Umzugshelfern einen Vertrag unterzeichnen lassen, damit der Helfer bei Umzugsschäden zur Haftung verpflichtet werden kann. Im Fall der Fälle kann der Helfer dann einen Zusatz in seine Haftplichtversicherung einfügen lassen, damit die Kosten für Schäden beim Umzug von der Versicherung übernommen werden. Sollten Sie Umzugshelfer über eine Jobbörse einstellen, fragen Sie die Helfer, ob sie eine Versicherung für Schäden beim Umzug abgeschlossen haben und lassen Sie sich diese zeigen.

Für selbst verursachte Umzugsschäden müssen Sie natürlich haften. In der Regel reicht Ihre Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten aus – egal ob es sich dabei um Personen- oder Sachschäden handelt.