Nach einem Umzug sollten Sie Ihre Versicherung überprüfen und gegebenenfalls neu abschließen. Dabei gibt es drei wichtige Versicherungen, die für Sie relevant sein könnten: die Hausratversicherung, Gebäudeversicherung und Neubauversicherung.

Versicherungen rund um die Wohnung © mapoli-photo fotolia.com
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1. Hausratversicherung
Die Hausratversicherung greift bei Schäden an Gegenständen der eigenen Wohnung ein und ersetzt den Schaden bei Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Diese Versicherung sollten Sie besonders dann abschließen, wenn bei einem Totalschaden der Wohnung finanzielle Schwierigkeiten auftreten würden. Je nach Tarif greift die Hausratversicherung auch bei Gefriergutschäden nach Stromausfall, bei Schlüsselverlust oder bei Schäden nach inneren Unruhen. Zur Einrichtung gehören unter anderem auch Haustiere, Bargeld bis 1.000 Euro, Teppiche, elektrische Geräte und geliehene Sachen. Grundsätzlich wird der Wiederbeschaffungswert von der Versicherung bezahlt. Sollten Geräte lediglich beschädigt werden, werden lediglich die erforderlichen Reperaturkosten erstattet.
Auf eine Hausratversicherung sollten Sie nicht verzichten, wenn der Wert Ihres Hausrats nach einer Zerstörung einen empfindlichen finanziellen Schaden für Sie bedeuten kann. Dies ist bei Familien der Fall, die über mehrere Jahre den Wert ihrer Wohnungseinrichtung gesteigert haben. Auch Unterhaltungselektronik kann einen hohen Wert erreichen.

Die Versicherungssumme sollte immer dem Wert des Wohnguts entsprechen, welcher im Ernstfall neu angeschafft werden müsste. Stellt sich bei einem Schaden heraus, dass man unterversichert ist, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen.

Eine gute Hausratversicherung ist weitaus günstiger, als viele denken. Bei einer Versicherungssumme von 50.000 Euro müssen Sie für den Standardschutz weniger als 100 Euro pro Jahr zahlen. Jedoch sollten beim Abschluss der Versicherung darauf achten, was im Standard-Schutz inbegriffen ist. Wenn Sie in eine Umgebung ziehen, die von Überschwemmungen bedroht ist, müssen Sie sich natürlich dagegen versichern. Die Hausratversicherung kann auch außerhalb der regulären Wohnung in Kraft treten, wenn Sie sich z.B. auf einer Reise, in Ausbildung bzw. Wehr- oder Zivildienst befinden. Es ist zu beachten, dass die Versicherungsdauer und Versicherungssumme bei einer Außenlagerung eingeschränkt sein kann.

2. Gebäudeversicherung
Das eigene Haus gehört für die meisten Menschen zur größten Ausgabe ihres Lebens. Gefahren wie Feuer, Unwetter und Wasserschäden können eine Familie ruinieren. Deshalb sollten alle Hauseigentümer eine Wohngebäudeversicherung abschließen.
Die Versicherung schützt ihr Gebäude inklusive dazugehörigen Garagen und anderen Nebengebäude, die im Versicherungsvertrag eingetragen sind. Weiterhin sind Teile mitversichert, die an das Gebäude gebunden sind, dazu gehören z.B. Einbauküchen. In der Regel ist auch Zubehör wie Werkzeug, Brennholz, Alarmanlagen und Blumenkästen versichert.

In der Gebäudeversicherung ist das Haus gegen Feuer, Leitungswasserschäden wie Rohrbrüche, Sturm, Blitzschlag, Hagel und je nach Vertragsumfang auch gegen Naturereignisse wie Überschwemmungen, Lawinen oder Erdbeben geschützt. Zusätzliche Leistungen können natürlich mitversichert werden.

Die Gebäudeversicherung sollte für jeden Hausbesitzer Pflicht sein, da ein großer Schaden eine Familie finanziell stark belasten kann. Jedes Risiko kann einzeln versichert werden, da die Gebäudeversicherung eine „verbundene“ Versicherung ist, bei der die Prämien für jede Gefahr einzeln kalkuliert werden.

Wie auch bei der Hausratversicherung sollten Sie sich auch in diesem Fall nicht unterversichern, da bei einem Brandfall oder Sturm lediglich ein Teil des Hausguts ersetzt wird. Optional können Sie einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren, bei dem eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart wird, durch die die Beiträge und der Versicherungsschutz regelmäßig an den gestiegenen Wert Ihrer Immobilie angepasst werden.

3. Neubauversicherung
Wenn Sie ein neues Haus bauen, müssen Sie es vor Unwetter, Feuer oder Vandalismus schützen – dafür gibt es die Neubauversicherung, die Sie vom Rohbau bis zur Fertigstellung absichert. Als Bauherr haften Sie persönlich mit Ihrem Vermögen, falls Unbeteiligte durch Ihr Bauvorhaben zu Schaden kommen. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Sie gegen Personen- und Sachgefahren.

Innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme kommt die Versicherung für alle Sach- und Personenschäden auf Ihrer Baustelle auf. Dabei wird der Versicherungsbeitrag an die Gesamtkosten des Bauvorhabens angepasst. Je nach Tarif gilt die Bauherren-Haftpflicht ab Baubeginn und endet spätestens zwei Jahre nach Fertigstellung des Hauses.
Die Versicherung schützt Sie bereits vor dem Einzug gegen unvorhersehbare Schäden auf der Baustelle, wie Wetterschäden (Sturm, Frost, Hagel), Vandalismus, Materialfehler und fehlerhafte statische Berechnungen. Optional können natürlich Zusatzleistungen gegen einen Mehrbeitrag dazugekauft werden. Zusätzlich verlangen viele Banken und Bausparkassen den Abschluss einer Feuerversicherung vom Bauherrn, bevor sie den Kredit auszahlen.

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