Tipps für die Wohnungsbesichtigung

Umzugstipps: Wohnungsbesichtigung - ©  wibaimages - Fotolia.com
Umzugstipps: Wohnungsbesichtigung – © wibaimages – Fotolia.com

Wenn Sie einen Umzug planen, sollten Sie sich viel Zeit für die Suche nach Ihrem neuen Zuhause nehmen. Prüfen Sie bei der Wohnungsbesichtigung gründlich, ob die angebotene Wohnung den eigenen Kriterien entspricht.
Die Suche nach einer neuen Wohnung kann ganz schön anstrengend sein. Wenn man etwas Passendes findet, will man nicht gleich alle Fehler ankreiden. So denken zwar viele Menschen, jedoch ist das falsch. Es gilt der Grundsatz: Angemietet wie gesehen. Der neue Mieter sollte die Wohnung deshalb gründlich unter die Lupe nehmen, bevor er den Mietvertrag unterzeichnet. Wohnungsmängel können Sie später nicht mehr reklamieren, wenn diese bereits bereits bei der Wohnungsbesichtigung erkennbar waren, so ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg (AZ: 232 C 24/04).

Worauf muss man nun bei einer Wohnungsbesichtigung achten?
Eine Wohnung sollten Sie lediglich bei Tageslicht und mit Begleitung besichtigen. Dazu eignet sich am besten der Eherpartner, ein Freund oder ein Bekannter. Vier Augen sehen mehr als zwei. Im Falle eines Rechtsstreit ist der Begleiter sogar Zeuge. Experten des Mietervereins Hamburg raten, dass Sie während der Besichtigung keine Vereinbarungen treffen und nichts unterschreiben sollten. Fragen Sie auch den Vermieter oder Makler, warum der Vormieter ausgezogen ist. Somit können Sie einige Details ergründen, die aus dem Angebot des Vermieters nicht ersichtlich wurden.

Bei der Besichtigung sollten Sie besonders auf feuchte Stellen, Wasserflecken und Schimmel an den Wänden und Decken achten. Weiterhin müssen sich die Türen und Fenster einwandfrei öffnen und schließen lassen. Besonders Aufmerksam sollten Sie auch bei den sanitären Anlagen sein. Testen Sie ruhig die Waschbecken, Badewannen und probieren Sie auch die Toilettenspülung aus. Auch die Funktionstüchtigkeit aller Heizkörper muss gewährleistet sein.

Mietvereine empfehlen, vor allem auf Geräusche zu achten, da die Wohnungen tagsüber meistens leiser sind, als am Abend. Fragen Sie ruhig auch die Nachbarn, ob eventuelle Lärmquellen wie Gaststätte, Imbisse oder Grillplätze in der Nähe sind.

Generell sollten sich die Mieter die Umgebung der neuen Wohnung genauer ansehen. Viele bemerken erst nach dem Einzug, dass das neue Domizil neben einer Bahnlinie oder einer viel befahrenen Straße liegt. Das Landgericht Berlin entschied außerdem, dass ein Mieter nicht die Miete wegen Straßenlärm mindern kann, wenn er in einer Stadt wohnt (AZ: 62 S 234/00). Sollte jedoch aus einer im Vertragsabschluss genannten ruhigen Nebenstraße eine Durchgangsstraße mit einer extremen Zunahme des Verkehrs werden, sieht die Situation anders aus. In diesem Fall kann von einem Mangel gesprochen werden und eine Mietminderung in Betracht gezogen werden.

Sollte sich eine Baustelle oder Gaststätte in der Nähe der Wohnung befinden, dürfen die Mieter nicht die Miete kürzen, wenn diese schon vor dem Einzug vorhanden waren. Wenn während der Wohnungsnutzung Mängel entstehen, wie zum Beispiel der Zuzug eines lauten Gewerbebetriebes, dann darf die Miete gemindert werden.

Fazit

Der Mieter sollte alle Mängel, die er während der Wohnungsbesichtigung entdeckt, offen ansprechen. Wichtig ist es die Mängel direkt zu dokumentieren, z.B. durch Fotos oder Zeugenaussagen. Vor Abschluss des Mietvertrages sollten Sie außerdem ein schriftliches Wohnungsübergabeprotokoll erstellen und vom Vermieter unterschreiben lassen. Dieses Protokoll können Sie bequem aus dem Internet herunterladen und müssen es nur noch ausfüllen und ausdrucken. Im Protokoll werden alle Mängel genannt und die fachgerechte Beseitigung bis zum Einzug vereinbart.

Download Wohnungsübergabeprotokoll PDF