
Kurz vor dem Umzug kann selbst die beste Beziehung mit dem Vermieter zum Problem werden. Kratzer im Laminat und Flecken auf dem Teppichboden sorgen schnell für Streitfälle zwischen Mieter und Vermieter. Auch wenn Sie den Schlüssel übergeben haben, kann der Vermieter wegen vermeintlicher Schäden oder unzureichend ausgeführter Renovierungsarbeiten noch Wochen nach dem Auszug Ihre Mietkaution einbehalten, wenn Sie keine schriftliche Bestätigung vom Vermieter erhalten haben. Da Sie im Fall der Fälle kaum noch beweisen können, dass nicht Sie, sondern die neuen Vermieter oder Handwerker die Schäden angerichtet haben, empfiehlt es sich, sowohl beim Ein- als auch beim Auszug, ein sachgemäßes und detailliertes Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen.
Mängel unbedingt festhalten
Mit dem Wohnungsübergabeprotokoll lässt sich der Mieter vom Vermieter beim Auszug die ordnungsgemäße Übergabe der alten Wohnung bestätigen. In dem Protokoll werden festgestellte Mängel aufgelistet, die vor dem Auszug vom Mieter beseitigt werden müssen. Sollten Sie in eine neue Wohnung ziehen ist es auch sinnvoll, ein Wohnungsübergabeprotokoll festzulegen. Durch seine Unterschrift erkennt der Mieter bei der Besichtigung vor Einzug den Zustand der Wohnung an und kann beim Auszug auf das Protokoll zurückgreifen. Wie immer gilt: ein Protokoll macht Arbeit, verursacht jedoch keine Kosten.
Im Ernstfall kann Ihnen dieses Wohnungsübergabeprotokoll einen Gerichtstermin ersparen.
Wohnungsübergabeprotokoll Download als PDF
Die nachfolgenden Punkte sollten in einem Wohnungsübergabeprotokoll erwähnt werden:
– Alle Mängel, die von dem Vermieter vor dem Einzug bzw. vor dem Auszug des bisherigen Mieters beseitigt werden müssen. Dazu gehören z.B. einen neuen Teppich verlegen oder neue Armaturen im Bad anbringen
– Beim Einzug des neuen Mieters sollte notiert werden, welche Einrichtungsgegenstände vom Vermieter zur Benutzung zur Verfügung gestellt werden. Meistens gehören dazu Einbauküchen und Einbauschränke
– Bestehende Mängel, die weder vom alten noch neuen Mieter beseitigt werden müssen, z.B. absplitternde Türrahmen, die zwar unschön sind, jedoch die Wohnqualität nicht beeinflussen
– Zusätzlich sollten Sie alle Absprachen mit dem Vermieter festhalten, die den Bereich Schönheitsreperatur und den Zustand der Wohnung betreffen
Im Idealfall wird das Wohnungsübergabeprotokoll vom Vermieter und Mieter aufgesetzt
Beide sollten sich bei einer gemeinsamen Begehung der Wohnung genügend Zeit nehmen und jeden Raum gründlich besichten, sowie Mängel notieren. Dabei sollte nicht nur der Schaden an sich, sondern auch dessen Ort, festgehalten werden. Für eine vollständige Dokumentation können Sie den Zustand der Wohnung mit Hilfe von Fotos ergänzen.
Rechtlich gesehen ist das Wohnungsübergabeprotokoll keine Vertragsvereinbarung, sondern es wird lediglich der Zustand der Wohnung festgehalten und objektiv beschrieben. Darin wird außerdem beschrieben, in welchem Zustand sich die Wohnung bei Ein- oder Auszug befand und ob Mängel vorhanden sind, Schönheitsreparaturen korrekt durchgeführt wurden, oder ob Teile der Einrichtung beschädigt worden sind. Keiner der beiden Vertragspartner wird durch das Protokoll dazu verpflichtet, die Schäden zu beseitigen. Renovierungspflichten aus dem Mietvertrag können übrigens nicht vom Wohnungsübergabeprotokoll neutralisiert werden. Der Mieter kann außerdem nicht vom Vermieter zur Mitarbeit an einem Wohnungsübergabeprotokoll verpflichtet werden. Sollte der Mieter die Mitarbeit verweigern, sollte der Vermieter mit einem Fachmann die Wohnung besichtigen.